Corona-Selbsttest zu Hause möglich
Dargun, 13.04.2021
Sehr geehrte Eltern, Sorgeberechtigte und Schüler/innen,
Am Montag, 12.04.2021 tagte die Schulkonferenz zur Frage des Ortes der Selbsttestungen für die Schülerinnen und Schüler.
Die Schulkonferenz hat sich für eine freiwillige Testung zu Hause entschieden.
Den Beschluss finden Sie im unteren Teil.
Wer sich für eine Testung entscheidet, sollte sein Kind am Montag und Mittwoch vor der Schule testen.
Die Tests werden jeweils am Freitag in der 1. Stunde für die kommende Woche ausgegeben. Für die Kinder, die sich im Wechselunterricht befinden, werden die Tests jeweils in der Woche ausgegeben, in der sie sich in der Schule befinden. Damit wird gewährleistet, dass die Tests für die Präsenzwoche vorhanden sind.
Die Rückmeldung für die Schule erfolgt anonym.
Die Klassenleiter/innen werden die Schüler/innen darüber informieren.
Für Fragen sind wir täglich per Mail oder telefonisch erreichbar.
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Mit freundlichen Grüßen
Frankowiak-Gläßer
Schulkonferenz Dargun, 12.04.2021
Der Regionalen Schule Dargun
Am Sportplatz 18
17159 Dargun
Beschluss der Schulkonferenz zur Durchführung von Corona Selbsttests
Im Rahmen der Teststrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Schulbereich erhalten alle Schülerinnen und Schüler das Angebot, je Präsenzwoche, in der sie an mindestens einem Tag in der Schule im Präsenzunterricht sind, zwei Selbsttests durchführen. Die Testung erfolgt freiwillig und kostenlos. Dieser Selbsttest kann auf Beschluss der Schulkonferenz in der Schule, vor der Klasse, in der Schule als auch zu Hause erfolgen.
Voraussetzung, um von einer dieser drei genannten Optionen Gebrauch machen zu können, ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz, gemäß § 76 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die Schulkonferenz der Regionalen Schule Dargun hat sich einstimmig für die Testung in der Häuslichkeit entschieden.
Auf der Homepage der Schule können sich Eltern, die Einverständniserklärung für freiwillige SARS-CoV2-Selbsttests sowie die Belehrung nach Feststellung eines positiven Testergebnisses in der Häuslichkeit, herunterladen. Die Einverständniserklärung müssen Sie dazu ausfüllen und in der Schule vorlegen.
Ein Widerruf der Einverständniserklärung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. (postalisch, per E-Mail oder Fax an die Schule.) Bei entsprechender Vorlage erhält Ihr Kind zwei Tests pro Woche für den Präsenzunterricht.
Nach Teilnahme an der Testung in der Häuslichkeit, bitten wir die Eltern, dass ihr Kind das Testergebnis anonym mitteilt. Durch die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sind diese bei einem positiven Testergebnis verpflichtet, dieses der zuständigen Arztpraxis mitzuteilen. Diese führt dann einen PCR-Test durch, um abzuklären, ob tatsächlich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Bergmann
Vorsitzender